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  1. #1
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    Fahreignungsprüfung nach Feststellung von Besitz?

    Hallo ihr Lieben,

    ich wurde am 27. Dezember mit einer geringen Menge Marihuana von der Polizeit erwischt.
    Es war Nachts während einer Party und ich war bereits ziemlich stoned und der Polizist sagte schon meine Augen sähen aus als hätte ich etwas geraucht.
    Sie haben mir also mein Gras abgenommen und nach Feststellung der Personalien durfte ich wieder gehen.
    Als mir der Polizist meinen Perso wiedergab fragte sein Kollege noch "Haben Sie einen Führerschein?"
    Ich dachte mir: Lügen bringt ja sowieso nichts und macht es, wenn er es ohnehin überprüft wohl nur noch schlimmer.
    Also sagte ich ja, hätte ihn aber nicht dabei. Darauf hin entgegnete er "Ich werde das an die Führerscheinstelle weitergeben."
    Ich dachte mir, er würde mir (wie immer) einfach nur Angst machen wollen, da alleiniger Besitz ja für eine Fahreignungsprüfung nicht ausreicht. Allerdings ist das in Verbindung mit einem begründeten Verdacht auf Konsum (wie in diesem Fall) ja leider anders.
    Heute kam dann die Post vom Staatsanwalt. Anklage wurde (wie vermutet) fallen gelassen.
    Meine Frage ist jetzt, ob jemand von euch Erfahrungen mit Fahreignungsprüfungen hat und ob die jetzt noch kommt oder ob man das gar nicht sagen kann, da die absichtlich "überraschend" kommen soll.

    Viele Grüße erstmal!

  2. #2
    User Avatar von Surak
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    Es ist davon auszugehen, daß eine MPU angeordnet wird - so faschistoid sind die Behörden mittlerweile schon wieder. Es geht ja nicht darum, ob du Auto fahren kannst oder aus eigener Überzeugung nicht berauscht am Straßenverkehr teilnimmst, sondern es gibt aus Sicht der Behörden leider keine Möglichkeit, dich als Kiffer im Besitz einer geringen Menge in relevanter Weise strafrechtlich zu belangen. Um dich also über den Umweg des Verwaltungsrechts sozusagen durch die Hintertür zu bestrafen, wird man vermutlich keine Mühen scheuen, dir den Führerschein zu nehmen und es dir so schwer und so teuer wie möglich zu machen, ihn wiederzubekommen. Ich selbst habe auch seit einigen Jahren keinen Führerschein mehr wegen 1,2 Nanogramm THC - die auf einen Konsum zurückzuführen waren, der bereits eine Woche zurücklag. Da kann ich ruhig einen Doktortitel haben, das macht gar nichts: Man hält mich für charakterlich ungeeignet, ein Kfz zu führen - nach geltendem Recht. Eine MPU hat man mich nicht bestehen lassen; eine weitere werde ich nicht machen - weil es unsinnig, teuer und entwürdigend ist. Da fährt man besser Fahrrad, aber behält seinen Stolz und seine Würde. Das ist besser für die Selbstachtung. Verabschiede dich also schon mal von deinem Lappen und statt der MPU machst du besser einen neuen Schein in Polen oder Tschechien - das ist auch nicht wesentlich teurer und sicher weitaus sinnvoller.
    Geändert von Surak (20.01.2012 um 19:37 Uhr)

  3. #3
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    Erstmal danke für die Antwort, ist aber denke ich etwas überspitzt.
    Kann eine MPU angeordnet werden, selbst wenn kein Beweis für den Konsum vorliegt?
    Müsste zuvor nicht zumindest eine Fahreignungsprüfung (sprich Drogenscreening o.ä.) angeordnet werden?
    Bin jetzt seit dem neuen Jahr abstinent, würde bei screenings wohl gut durchkommen.
    Und selbst wenn eine MPU angeordnet werden würde, wann habe ich denn Gewissheit? Wie lange dauert das, bis die angeflattert kommt? Bzw. wie lange hats denn bei dir gedauert?
    Geändert von ZosH (20.01.2012 um 19:55 Uhr)

  4. #4
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    Hi ZosH,
    Schau dir mal die 3 Videos an. Hab ich auch heute erst entdeckt. Sind wahrscheinlich hilfreich für dich und evtl kannste dich ja an die wenden.

    @Surak: Das ist genau meine Einstellung. Sollte ich illegalerweise doch noch wieder anfangen zu rauchen und die netten Männchen mir meinen Führerschein nehmen wollen, können Sie den behalten. Ich werde keinen Cent dafür behalen noch irgendeine Art von Test machen.

    LG Simon

    Video Polizeikontrollen und Schnelltests | openCannabis.net

  5. #5
    User Avatar von Surak
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    Es hat monatelang gedauert; so genau kann ich das gar nicht mehr sagen. Der Schein war aber sofort beschlagnahmt worden; das ist eben nochmal eine etwas andere Situation, weil sie sich im Straßenverkehr ereignet hat. Trotzdem bedeutet "Meldung an die Führerscheinstelle" mit ziemlicher Sicherheit MPU - denn aus dem Besitz folgern die Behörden, daß Konsumabsicht bestand - aus der Konsumabsicht folgern sie, daß Konsum auch tatsächlich erfolgt ist - daraus wiederum folgern sie, daß gelegentlicher Konsum als Tatbestand erwiesen ist und daß somit dringender Verdacht auf regelmäßigen Konsum und eine damit einhergehende schwere Abhängigkeitserkrankung besteht. Außerdem besteht auch bei Gelegenheitskonsum bereits begründeter Verdacht auf eine deinerseits nicht erfolgende Trennung zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme. Daß dies alles NICHT so ist, ist nicht deren Problem, sondern DEINE Aufgabe besteht im Zweifelsfalle darin, auf eigene Kosten zu beweisen, daß diese Vermutungen unzutreffend sind. Und "beweise" das mal "im Gespräch" einem verbitterten, engstirnigen Diplompsychologen, der sowieso alle Kiffer von Grund auf verachtet. Ich wünsche dir wirklich, daß es einigermaßen glimpflich ausgeht - aber angesichts der gängigen Praxis in diesem Bereich neige ich doch eher zum Pessimismus. Vielleicht sieh dir mal dieses sehr interessante Interview an - das stammt etwa aus der Zeit, als ich meinen Lappen verloren habe und ich meine, es hat sich seitdem wenig getan in Punkto Führerscheinrecht: MPU und Führerscheinentzug - Tagesrausch
    Geändert von Surak (20.01.2012 um 20:17 Uhr)

  6. #6
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    Gibt es denn die Möglichkeit da nachzufragen was da kommt? Müsste gegebenenfalls wohl wenn via Anwalt und Beantragung von Akteneinsicht erfolgen oder? .. -.-
    EDIT: So, hab mir das angeschaut ... joa dann scheint die einzige Möglichkeit, wenn ich den Lappen behalten will zu sein, aufzuhören ... unter anbetracht von gesellschaftlichen Normen schon fast traurig, wie schwer einem diese Entscheidung fällt, zumal bei mir auch gelegentlicher Konsum von anderen Drogen vorliegt, den ich bei mir eigentlich ebenfalls unbedenklich finde. Die Abstinenz von jetzt 3 Wochen fiel mir zumindest nicht wirklich schwer, war aber halt auch nicht feiern^^
    Geändert von ZosH (20.01.2012 um 21:20 Uhr)

  7. #7
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    jecke town.....
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    moinsen
    also ich wollt auch noch ma mein senf dazu geben
    ich wurde in meinen leben 2 x mit weed erwischt worden.....
    einma sogar im auto..... war n gramm.... is ja egal wie ich mich darausgeredt habe..
    aber ich musst nich pissen keine mpu oder sonst n scheiss
    war aber auch nich stont als se mich erwischt haben oder besser gesagt nich offensichtlich....
    das2 te ma war aufer strasse mit n gramm peace
    mustte ich auch nich pissen keine mpu... hab mein lappen immer noch und ichdenke wenn de nich grade in bayern wohnst
    muss de dir ma nich den kopp verrückt machen und ma abwarten und tee trinken....
    weiss de wieviel die jungs zu tun haben..... bist ja nich stont auto gefahren....
    blödes beamten gelabber..... mein tip für dich beim nächste ma grass rausrücken und aussage verweigern....
    und dann zuhause im nüchternen kopf per post ne aussage machen... kanns de nix falsch machen
    aber auf jeden vor ort die aussage verweigern, vor ort sagt man selten was schlaues und die jungs wissen das genau...
    jo wünsch dirma alles gute damit und mach dir nich so nen kopf
    wird schon nich so schlimm werden, weil du hast auch nix schlimmes getan
    peace der fish

  8. #8
    User Avatar von Surak
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    Rausreden ist gut, wenn es klappt. Einmal habe ich das auch gemacht und es gab keine Konsequenzen - da dachten sie, ich hätte an dem Tag was geraucht; waren aber (in Grenznähe) nur auf meine Schmuggelware aus, die sie nicht gefunden haben. Eine Meldung an die FS-Stelle gab es nicht und dementsprechend auch keine Konsequenzen. Anders ist das aber, wenn Meldung an die FS-Stelle erfolgt - dann MÜSSEN die aktiv werden; steht so in der Fahrerlaubnisverordnung. Ich denke nicht, daß die das einfach übergehen werden und ich glaube auch noch nichtmal, daß die Unterschiede zwischen den Bundesländern hier so gravierend sind wie bei der "geringe Menge Regelung". Google einfach mal die entsprechenden Passagen in der Fahrerlaubnisverordnung deines Bundeslandes; sowas findet man meist sehr schnell. Hoffen wir mal, daß die Petition und die Anhörung im Bundestag demnächst uns einem Grenzwert für den Straßenverkehr näher bringt, dann gäbe es diese Möglichkeit der willkürlichen staatlichen Konsumentendiskriminierung bald nicht mehr. Momentan ist sie aber noch gegeben, doch die Zeit kann hier nur für uns arbeiten, meine ich. Nachfragen würde ich nicht - denn wenn sie sich aufgrund der politischen Situation, die momentan ein bischen in Bewegung ist, unsicher sein sollten ob sie dir nun einen reinwürgen dürfen, müssen oder was auch immer - dann kann es nur sinnvoll sein, sich ruhig zu verhalten und keine schlafenden Hunde zu wecken. So lange du den Schein hast, ist er gültig und selbst wenn eine MPU kommen sollte, wird er erst entzogen, wenn du die Untersuchung verweigerst oder vergeigst. Und bis dahin kannst du auf jeden Fall noch schön unbehelligt Auto fahren. Die Ungewissheit ist zwar blöd, aber so lebt es sich nun mal in einem Staat mit kifferfeindlicher Gesetzeslage. Repression ist abwählbar, sage ich da nur...

  9. #9
    Chief ;) Avatar von Dr. Greenthumb
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    Wenn du nichtmal nach deinem Konsumverhalten gefragt wurdest halte ich eine MPU-Anordnung rechtlich gesehen für mehr als bedenklich. Denn diese Anordnung unterstellt wie oben schon erwähnt einen gelegentlichen Konsum, welcher durch einmalige Auffälligkeit - nicht im Straßenverkehr - meiner Meinung nach gerichtlich schwer zu begründen ist.

    Füße still halten und abwarten, wenn was kommt such dir einen guten Anwalt (Stichwort Grüne Hilfe eV).

    Vielleicht wollte er dir auch wirklich nur Angst machen. Hab was ähnliches in einem anderen Zusammenhang gehört, wo nie was "nachkam"....
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