Der Europäische Gerichtshof in Brüssel hat heute entschieden, dass die von der Stadt Maastricht bereits 2005 erlassene Maßnahme, nur noch niederländischen Staatsbürgern Cannabis- und Haschprodukte in Coffeeshops zu verkaufen, rechtsgültig ist. Geklagt dagegen hatte Marc Josemans, Besitzer des Easy Goings in Maastricht sowie Vorsitzender der ?Vereniging Officiele Coffeeshops Maastricht? (VOCM), stellvertretend für alle 700 niederländischen Coffeeshop-Besitzer. Bereits vor viere Jahren wurde der Prozess in Gang gesetzt und ging durch die Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof. Verstößt das Maastrichter Verbot erstens gegen ?das Verbot der Diskriminierung der Unionsbürger? und zweitens gegen den ?garantierten Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit? war die zu klärende Frage.
Da Cannabis und Cannabisprodukte in der EU verboten seien, könne man sich jedoch nicht auf den Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit beziehen. Zudem folgte es nicht der Argumentation der Diskriminierung von EU-Bürgern, da das Verkaufsverbot erlassen wurde, nachdem sich immer mehr Maastrichter über eine schlechtere Lebensqualität beklagten und die Drogen-Touristen teilwesie bis zu 70% der täglichen Kundschaft ausmachten.
Ab wann und wie sich die Entscheidung des EuGH auf Maastricht und andere Gemeinden in den Niederlanden auswirkt, ist noch unklar. Es wird jedoch berichtet, dass die Regierung nun eventuell eine einheitliche Regelung anstrebt. Auch Limburg mit der Stadt Venlo (mit grenznahen Coffeeshops wie Roots/Oase, Huzur 33, Nobodys Place) nahe der A40 hatte den geplanten"Wietpas” /"Weed-Pass” wegen Rechtsbedenken vorerst auf Eis gelegt um die entgültige Entscheidung aus Brüssel abzuwarten.
Update: Ob Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden können ist noch unklar, leider ist die Berichterstattung noch sehr dürftig. Wir halten euch auf dem Laufenden. Schaut auch in unserem Forum vorbei, um up2date zu bleiben!


